Sofern das Grillen mit Holzkohle gestattet ist (siehe Hausordnung), ist bei der Befeuerung von Feuerschalen darauf zu achten, dass der Nachbar nicht durch die Rauchbildung oder den Ascheflug belästigt wird.
Sofern das Grillen mit Holzkohle gestattet ist (siehe Hausordnung), ist bei der Befeuerung von Feuerschalen darauf zu achten, dass der Nachbar nicht durch die Rauchbildung oder den Ascheflug belästigt wird.