FAQ
SAMMLUNG AN HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN
Anbei finden Sie ein Sammelsurium an Fragen unserer Kunden bzw. deren Mieter/Innen.
Sollten sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, hilft ihnen unser Team gerne und unverbindlich weiter.
Grundsteuer
Steuerabgabe an die Gemeinde, wird berechnet vom unbebauten Grundstück zuzüglich der darauf errichteten Liegenschaft. Bei einem wohnbaugeförderten Bauvorhaben ist die Grundsteuer in den ersten 20 Jahren lediglich vom unbebauten Grundstück zu bezahlen.
Gebäudeversicherung
Deckt sämtliche Risiken der Gesamtliegenschaft (Gebäude) ab. Z.B. Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtschaden, etc. für die gesamte Liegenschaft, nicht aber für die einzelnen Wohnungen. Weshalb die Bewohner separat eine Haushaltsversicherung abschließen müssen.
Verwaltungsentgelt
In den Betriebskosten ist das Honorar für die ordentliche Verwaltung lau Verwaltervertrag enthalten..
Kleinreparaturen
Sämtliche geringwertige Reparaturen, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, die für die Liegenschaft notwendig sind, bzw. für die ordentlichen Nutzung durchgeführt wurden
Allgemeinstrom
Stromkosten, die für die Allgemeinflächen der gesamten Liegenschaft anfallen, wie z.B. Stiegenhaus- oder Außenbeleuchtung.
Reinigung / Hausbetreuung
Kosten für Reinigungs- bzw. Hausbetreuungsfirmen, welche beauftragt wurden, damit die Wohnanlage sich für den ordentlichen Gebrauch im notwendigen und sauberen Zustand befindet.
Wasser- und Kanalgebühren
In diesen Kosten sind die von der Gemeinde vorgeschriebenen Wasser-, Kanalkosten sowie Kanalgebühren, Service und Reparaturen etc. enthalten.
Heizkosten
Umfassen sämtliche Kosten für den Energieträger (Gas, Strom, Öl, Pellets) inkl. Wartung und Service sowie Reparaturen des Heizanlage, Kaminkehrer, sowie die Stromkosten für den Betrieb der Heizanlage.
Warmwasserkosten
Enthalten sämtliche Kosten für Energie, Wartung, Service, Reparaturen die zum Produzieren vom Warmwasser anfallen.
Müllkosten
In den Müllkosten sind die von der Gemeinde vorgeschriebenen Grund- und Entleerungsgebühren enthalten. Grundsätzlich werden diese Kosten aufgrund der Personenanzahl von den Gemeinden vorgeschrieben.
Grünanlagen
Hier sind die Pflege und Instandhaltung der Grünanlagen (Rasen, Hecken, …) und deren Schnittgutentsorgung, sowie Anschaffungen, Reparatur und Service der Geräte die zur Pflege und Instandhaltung benötigt werden, enthalten.
Liftkosten
Hier sind sämtliche Kosten, die zum Betrieb des Liftes anfallen, Service- und Wartungskosten, TÜV- Überprüfung und geringwertige Reparaturen etc. enthalten.
Schneeräumung
In diesen Kosten sind die Schneeräumungskosten (Unternehmen), Streumittel, Schneeschaufel etc. enthalten.
Bankspesen / Zinsen
Enthalten sind sämtliche Gebühren und Spesen des Geldverkehres sowie Zinsaufwände und Zinserträge, die aufgrund einer Kontoverbindung anfallen.
Bitte beachten sie, dass richtiges Lüften 3- bis 5mal täglich „Stoß“-Lüften bedeutet. Gekippte Fenster sind schlecht für das Raumklima. Sorgens sie kurzfristig für ordentlich Durchzug. Im Keller sollte im Sommer nicht bzw. nur nachts gelüftet werden, da die warme gesättigte Sommerluft allenfalls Feuchtigkeit an den kühlen Außenwänden verursacht, was zu
Schimmelbildung führen kann. Im Winter können Kellerfenster zum Lüften geöffnet werden.
Es ist auch darauf zu achten, dass keine Gegenstände (z.B. Schachteln, Regale etc.) direkt auf dem Boden oder an die Wände gestellt werden, um eine Luftzirkulation zu ermöglichen.
Die in den Wohnungen vorhandenen Hauptwasserhähne sind bei längerer Abwesenheit (ab 3Tagen) abzudrehen, um eventuell größere Wasserschäden vorbeugen zu können. Anderenfalls kann es mitunter zur Leistungsfreiheit der Haushaltsversicherung kommen.
Bitte die tatsächliche Frist mit ihrer Haushaltsversicherung abklären.
Silikonfugen sind Wartungsfugen. Die Silikonfugen im Bad und in der Küche (Nassbereiche) müssen immer in Ordnung sein und regelmäßig kontrolliert werden. Auch Mieter sind verantwortlich, dass die Silikonfugen intakt sind. Silikonfugen sollten alle 3-5 Jahre sicherheitshalber getauscht werden. Ihr Fliesenleger berät sie hierzu gerne.
Sofern das Grillen mit Holzkohle gestattet ist (siehe Hausordnung), ist bei der Befeuerung von Feuerschalen darauf zu achten, dass der Nachbar nicht durch die Rauchbildung oder den Ascheflug belästigt wird.